Am Dienstag, 03.03.2026 findet ab 19:00 Uhr eine nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Rathaussaal in Öllingen statt.
Tagesordnung:
Ab 19:00 Uhr Beim Einlass Feststellen der Jagdgenossen und die vertretende Fläche
Beginn 19:30 Uhr:
TOP 1: Begrüßung & Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
TOP 2: Informationen rund um das Jagdrecht durch den Abteilungsleiter Naturschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis Herrn Dr. Duvenhorst
TOP 3: Bericht des Kassenprüfers
TOP 4.1: Beschluss zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
TOP 4.2: Wenn die Verwaltung der Jagdgenossenschaft nicht auf den Gemeinderat übertragen wurde (TOP 4.1):
Wahl eines Jagdvorstands:
4.2a: Jagdvorsteher(in)
4.2b: Beisitzer(in)
4.2c: Stellvertreter(in)
4.3d: Kassenwart/-wärterin
TOP 5: Vorstellung des Jagdpachtvertrags & des Antrags zur Deregulierung
TOP 6: Beschlussfassung über die Jagdpachtdauer bei Neuverpachtung (6 oder 9 Jahre)
TOP 7: Vorstellung der Bewerber/innen (diese werden einzeln zu diesem TOP hereingebeten)
TOP 8: Beschlussfassung über die Jagdverpachtung
TOP 9: Verschiedenes
• Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
• Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
• Die Stimme von Eigentümergemeinschaften ist nur einheitlich abzugeben, sonst entfällt die Stimme.
- Folgendes kann zu den Öffnungszeiten im Rathaus bis 26.02.26 ausschließlich durch Jagdgenossen oder dessen per schriftlicher Vollmacht erklärten Vertreter eingesehen werden (Diese
Vollmachten liegen im Rathaus zur Abholung aus):
- Die ermittelten Daten des jeweiligen Eigentümers im Jagdkataster
- Die Bewerbungen der Jagdpächter
- Jeder Jagdgenosse, der seine Angaben im Kataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann spätestens bis zum 27.02.2026 um 10.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Öllingen Einspruch einlegen
und Berichtigung verlangen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Einspruch beziehungsweise die Berichtigung ist durch einen Grundbuchauszug zu belegen. Kauf- oder
Hofübernahmeverträge werden nicht anerkannt.
Der Gemeinderat ist in Funktion Geschäftsführung ebenso eingeladen.
Gez. Gemeinde Öllingen