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Gutachterausschuss

Allgemeininfo:

im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.


Bodenrichtwerte für Grundsteuer B vom 01.01.2022

Hier finden Sie die vom Gutachterausschuss am 18.07.2022 beschlossene Bodenrichtwertkarte mit den dazugehörigen Werten für die Gemeinde Öllingen.

Diese Daten können unter www.gutachterausschuesse-bw.de oder www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.

Weiter wird die PDF-Datei auf der Homepage des Gutachterausschusses Ehingen veröffentlicht unter https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss

Mit folgendem Link erhalten Sie direkten Zugriff zu den Bodenrichtwerten von Öllingen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Öllingen



Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89584 Ehingen (Donau)
Tel 07391/503-130 oder 503-134
E-Mail: gutachterausschuss@ehingen.de
Homepage: https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss


Weitere wichtige Links zum Thema:

www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de
www.gutachterausschuesse-bw.de